Alles begann mit dem Salzstreuer. Der österreichisch-ungarische Botaniker und Kulturphilosoph Raoul Heinrich Francé suchte nach einer Möglichkeit, in einer Versuchsanordnung Kleinstlebewesen auf einer Bodenfläche gleichmäßig zu verteilen. Dabei stieß der Naturbeobachter auf die Mohnblume. Deren Kapsel besitzt in kreisrunder Anordnung kleine Löcher, über welche die Samen auf dem Boden so verteilt werden, dass sie genügend Licht abbekommen und neue Pflanzen wachsen können. 1919 reichte Francé das Gebrauchsmuster „723730“ beim Deutschen Patentamt ein. Der „Streuer für Gewürze, Medikamente und dergleichen“ gilt seither als die erste deutsche bionische Erfindung, die ein Patent erhielt.
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